Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswidrigkeit der Verlegung von Bienenstöcken(ohne vorherige Meldung) zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 Stmk BienenzuchtG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswidrigkeit der Verlegung von Bienenstöcken(ohne vorherige Meldung) zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 Stmk BienenzuchtG
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