Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von Geldspielapparaten zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 1 VstG; § 37 Abs 2 Stmk VeranstaltungsG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von Geldspielapparaten zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 1 VstG; § 37 Abs 2 Stmk VeranstaltungsG
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