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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Landesrecht - Veranstaltungsrecht

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 121 Heft 3 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob es sich bei einem bestimmten Spiel um ein Geschicklichkeits- oder Glücksspiel handelt.

Rechtsgrundlagen: § 25 Tir VeranstaltungsG; § 31 Tir VeranstaltungsG

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