Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswidrigkeit des Anbringens von zusätzlichen Fernscheinwerfern zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 20 KFG; § 11 KDV; § 22 VstG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswidrigkeit des Anbringens von zusätzlichen Fernscheinwerfern zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 20 KFG; § 11 KDV; § 22 VstG
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