Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Nicht zur Verfügung stellen einer Fahrerbescheinigung durch das Unternehmen rechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 GütBefG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Nicht zur Verfügung stellen einer Fahrerbescheinigung durch das Unternehmen rechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 GütBefG
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