Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, welche Auflagen beim Betrieb eines Gastgartens vorgeschrieben werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 112 GewO; § 74 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, welche Auflagen beim Betrieb eines Gastgartens vorgeschrieben werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 112 GewO; § 74 GewO
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