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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Polizeirecht

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 125 Heft 3 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Der VwGH hatte zu entscheiden, ob in diesem speziellen Fall eine mündliche Verhandlung durchzuführen gewesen wäre.

Rechtsgrundlagen: § 51e Abs 4 VstG

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