Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist gemäß § 13 Abs 4 AVG die Zurückweisung eines Anbringens (noch) in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 13 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist gemäß § 13 Abs 4 AVG die Zurückweisung eines Anbringens (noch) in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 13 AVG
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