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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Straßenverkehrsordnung

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 75 Heft 2 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ab welchem Längenmaß man von einem Fahrzeug mit großer Längsabmessung iSd § 18 Abs 4 StVO sprechen kann.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 4 StVO

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