Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ab welchem Längenmaß man von einem Fahrzeug mit großer Längsabmessung iSd § 18 Abs 4 StVO sprechen kann.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 4 StVO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ab welchem Längenmaß man von einem Fahrzeug mit großer Längsabmessung iSd § 18 Abs 4 StVO sprechen kann.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 4 StVO
Schlagwörter:
