Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob es rechtswidrig ist, wenn jemandem deswegen kein Zuschlag erteilt wird, weil der Auftraggeber in der Vergangenheit " schlechte Erfahrungen" gemacht hat.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 3 BVergG; § 99 Abs 1 BVergG
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