Zusammenfassung: Der UVS hatte über einen Antrag auf Nichtigkeit in Bezug auf eine gesondert nfechtbare Entscheidung zu befinden.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 Krnt LVergRG; § 88 Abs 2 Krnt LVergRG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über einen Antrag auf Nichtigkeit in Bezug auf eine gesondert nfechtbare Entscheidung zu befinden.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 Krnt LVergRG; § 88 Abs 2 Krnt LVergRG
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