Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob bei Verletzung der Stillhaltefrist die Zuschlagserteilung nichtig ist, und wenn ja, wie diese geltend zu machen ist.
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob bei Verletzung der Stillhaltefrist die Zuschlagserteilung nichtig ist, und wenn ja, wie diese geltend zu machen ist.
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 2 BVergG
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