Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt Fragen des Güterbeförderungsgesetzes sowie des Kraftfahrzeuggesetzes. Muss ein Lenker eine Drittlandgenehmigung mitführen, wenn er Güter von Österreich nach Slowenien befördert? Weiters geht es um die Vergabe von CEMT-Genehmigungen.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 GütBefG; § 9 Abs 2 GütBefG; § 82 Abs 8 KFG; § 36 KFG

