Zusammenfassung: Die Entscheidung des UVS betrifft einen Sachverhalt, in dem dem Lenker eines Lkw mit Anhänger das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes für Lkw mit größeren Längsabmessungen vorgehalten wurde. Fraglich war, ob diese Subsumtion (" Lkw mit Anhänger" unter " Lkw mit größeren Längsabmessungen") rechtmäßig war.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 4 StVO; § 44a Z 1 VStG

