Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Ausschreibung dem Transparenzgebot entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 20 BVergG; § 52 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Ausschreibung dem Transparenzgebot entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 20 BVergG; § 52 BVergG
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