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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Landesrecht - Tierschutz

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2004, 11 - 111 Heft 3 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Der UVS erläutert kurz den Tatbestand des § 28 Abs 3 Wiener Tierschutz- und TierhalteG und hält fest, dass die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung dann entfällt, wenn für eine solche Verletzung eine gerichtliche Strafdrohung besteht.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 3 Wiener Tierschutz- und TierhalteG

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