§ 52a Abs 1 VStG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte in diesem speziellen Fall einen Formfehler zu beheben.
VwGH 28.04.2004, 2003/03/0021
§ 52a Abs 1 VStG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte in diesem speziellen Fall einen Formfehler zu beheben.
VwGH 28.04.2004, 2003/03/0021
