Zusammenfassung: Der UVS hält in dieser Entscheidung fest, ob ein Mindestzeitraum zwischen Anbringen und Wirksamwerden der Verkehrsregelung geboten ist.
Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 1a StVO; § 24 Abs 1 StVO; § 48 Abs 5 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS hält in dieser Entscheidung fest, ob ein Mindestzeitraum zwischen Anbringen und Wirksamwerden der Verkehrsregelung geboten ist.
Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 1a StVO; § 24 Abs 1 StVO; § 48 Abs 5 StVO
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