§ 9 Abs 2 VstG; § 27 Abs 1 VstG
Der Verwaltungsgerichtshof erläutert, ob der Tatort einer von einem Beauftragten zu verantwortenden Verwaltungsübertretung am Sitz der zentralen Unternehmensleitung oder im Filialbetrieb vorliegt.
VwGH 29.01.2004, 2003/11/0277

