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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Straßenverkehrsverordnung

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2004, 63 Heft 2 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Der UVS hatte im speziellen Fall zu entscheiden, ob ein geringer Sicherheitsabstand von 10 Metern in Verbindung mit einer gefährlichen Geschwindigkeit von 142 km/h eine besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne des § 99 Abs 2 lit.c StVO darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 StVO; § 99 Abs 2 StVO

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