Zusammenfassung: Der UVS hatte im gegenständichen Verfahren zu entscheiden, ob Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 19 VstG; § 21 VstG
Zusammenfassung: Der UVS hatte im gegenständichen Verfahren zu entscheiden, ob Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 19 VstG; § 21 VstG
