Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen das Anlegen von Handfesseln als maßhaltende und notwendige Maßnahme anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 AVG; § 2 WaffGG; § 4 WaffGG; § 26 AnhO
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen das Anlegen von Handfesseln als maßhaltende und notwendige Maßnahme anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 AVG; § 2 WaffGG; § 4 WaffGG; § 26 AnhO
