Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, welche Verhaltensweisen eines " Probanden" als Verweigerung der Atemluftuntersuchung gewertet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO; § 99 Abs 1 StVO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, welche Verhaltensweisen eines " Probanden" als Verweigerung der Atemluftuntersuchung gewertet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO; § 99 Abs 1 StVO
Schlagwörter:
