Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden ob ein " Gesamtleiter der Produktion" vom reinen Produktionsprozess ausgeschlossen werden kann, oder ob dies der LebensmittelhygieneVO widerspricht, weil sich diese auf eine bestimmte Materie und nicht auf personelle Strukturen bezieht.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 VstG; § 3 LebensmittelhygieneVO

