Zusammenfassung: Der UVS erörtert die Frage, ob er grundsätzlich zur Entscheidung von Devolutionsanträgen aus Anlass der Nichtentscheidung über einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkerberechtigung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 2 AVG; § 29 Abs 1 FSG

