Zusammenfassung: Der UVS erörtert die Frage, ob Bedenken eines unbefristeten Führerscheinentzugs bis zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG; § 24 Abs 4 FSG
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Zusammenfassung: Der UVS erörtert die Frage, ob Bedenken eines unbefristeten Führerscheinentzugs bis zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG; § 24 Abs 4 FSG
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