Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, nach welchen Umständen das Straßenmusizieren laut § 1 Abs 1 Z 1 Stmk LGBl 158/1975 eine ungebührliche störende Lärmerregung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 Stmk LGBl 158/1975
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, nach welchen Umständen das Straßenmusizieren laut § 1 Abs 1 Z 1 Stmk LGBl 158/1975 eine ungebührliche störende Lärmerregung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 Stmk LGBl 158/1975
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