Zusammenfassung: Das Angebot zur Durchführung von diversen Haustätigkeiten durch einen " Installateur in Pension" kann auch als Angebot von Leistungen des Gas- und Sanitärtechnikgewerbes ausgelegt werden.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 Fall 2 GewO; § 366 Abs 1 Z 1 GewO

