§ 68 Abs 1 AVG
Auch die fehlerhafte im rechtskräftigen Bescheid zur Geltung gebrachte Rechtsansicht ist bei der Beurteilung des Vorliegens einer bereits entschiedenen Sache zugrundezulegen.
VwGH 16.7.2003, 2000/01/0237
§ 68 Abs 1 AVG
Auch die fehlerhafte im rechtskräftigen Bescheid zur Geltung gebrachte Rechtsansicht ist bei der Beurteilung des Vorliegens einer bereits entschiedenen Sache zugrundezulegen.
VwGH 16.7.2003, 2000/01/0237
