§ 2 Abs 4 Satz 1 AuslBG
Die Tätigkeit eines Werbemittelverteilers ist als Ausführung eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses zu qualifizieren.
VwGH 27.2.2003, 2000/09/0188
§ 2 Abs 4 Satz 1 AuslBG
Die Tätigkeit eines Werbemittelverteilers ist als Ausführung eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses zu qualifizieren.
VwGH 27.2.2003, 2000/09/0188
