Zusammenfassung: Das Doppelbestrafungsverbot steht einer kumulativen straf- und verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionierung des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand entgegen, wenn die Alkoholisierung bereits bei der strafgerichtlichen Verurteilung berücksichtigt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 99 Abs 6 lit c StVO; § 88 Abs 1 StGB; § 88 Abs 3 StGB

