§ 3 Abs 1 AuslBG; § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; § 44a VStG
Die Tatbeschreibung im Spruch des Strafbescheides muss bei Vorhalt einer Übertretung des § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG keine Ausführungen zum Vorliegen bzw Nichtvorliegen von Sachverhaltshinweisen bezüglich allfälliger Rechtfertigungs- oder Strafausschließungsgründen enthalten.

