Zusammenfassung: Aus der Verfügungsberechtigung über ein Fahrzeug sind auch Mitwirkungspflichten bei der Sachverhaltsermittlung beim Vorhalt einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Verpflichtung zur Geltendmachung von Entlastungsbeweisen abzuleiten.
Rechtsgrundlagen: § 52 lit a Z 10a StVO

