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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2003, 113 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Die Einhaltung eines Kundentermins nach der Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden rechtfertigt die Aufschiebung der Verständigungspflicht nicht.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 StVO

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