§ 7 Abs 1 Z 4 AVG
Die Verhängung einer Ordnungsstrafe in einem anderen Verfahren indiziert die Befangenheit des Verhandlungsleiters nicht.
VwGH 17.12.2002, 2000/04/0020
§ 7 Abs 1 Z 4 AVG
Die Verhängung einer Ordnungsstrafe in einem anderen Verfahren indiziert die Befangenheit des Verhandlungsleiters nicht.
VwGH 17.12.2002, 2000/04/0020
