Zusammenfassung: Die betriebsinterne Übertragung der Verantwortlichkeit für die Befolgung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf den Polier reicht als Nachweis für ein effektives Kontrollsystem nicht.
Rechtsgrundlagen: § 5 VStG; § 9 VStG; § 23 ArbIG 1993; § 130 Abs 5 ASchG

