Zusammenfassung: Der Hinweis auf den Eintritt der Sperrstunde bildet eine Tatbestandsvoraussetzung für die Sanktionierung einer Sperrstundenüberschreitung.
Rechtsgrundlagen: § 152 Abs 3 Satz 3 GewO; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der Hinweis auf den Eintritt der Sperrstunde bildet eine Tatbestandsvoraussetzung für die Sanktionierung einer Sperrstundenüberschreitung.
Rechtsgrundlagen: § 152 Abs 3 Satz 3 GewO; § 44a Z 1 VStG
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