Zusammenfassung: Die Verweigerung des Alkomattests rechtfertigt die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit eines Fahrschullehrers.
Rechtsgrundlagen: § 109 Abs 1 lit b KFG; § 116 Abs 1 KFG
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Zusammenfassung: Die Verweigerung des Alkomattests rechtfertigt die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit eines Fahrschullehrers.
Rechtsgrundlagen: § 109 Abs 1 lit b KFG; § 116 Abs 1 KFG
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