§ 31 Abs 1 VStG
Der VwGH prüft, ob die juristische Person, für die der Beschuldigte die Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis besitzt, in der Verfolgungshandlung genannt werden muss.
VwGH 14.11.2002, 2001/09/0099
§ 31 Abs 1 VStG
Der VwGH prüft, ob die juristische Person, für die der Beschuldigte die Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis besitzt, in der Verfolgungshandlung genannt werden muss.
VwGH 14.11.2002, 2001/09/0099
