Zusammenfassung: Die Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Vorführung nach der Missachtung einer Ladung setzt eine diesbezügliche Androhung der zwangsweisen Vorführung im Ladungsbescheid voraus.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 19 Abs 3 AVG
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