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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Landesgesetzliches Abgabenstrafrecht

SteuerrechtZUV aktuell 2002, 37 Heft 4 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Die vor dessen Ablauf erfolgte Entfernung des korrekt entwerteten Parkscheins kann nicht als Hinterziehung der Parkgebühr, sondern nur als Missachtung der Hinterlegungspflicht qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 2 stmk ParkgebG; § 6 Abs 1 stmk ParkgebG; § 6 Abs 2 stmk ParkgebG; § 3 Abs 1 Grazer ParkgebV; § 66 Abs 4 AVG

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