Zusammenfassung: Eine Ausnahmebewilligung zur Überschreitung des Gesamttransportgewichts schließt auch die Erlaubnis zur Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts eines Anhängers mit ein.
Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 1 lit a KFG; § 101 Abs 5 KFG; § 102 Abs 1 KFG

