§ 7 Abs 2 FSG; § 7 Abs 5 FSG
Der VwGH prüft, in welchem Ausmaß strafgerichtliche Verurteilungen bzw eine bedingte Strafnachsicht bei Prüfung der Voraussetzungen für einen Entzug der Lenkberechtigung berücksichtigt werden müssen.
§ 7 Abs 2 FSG; § 7 Abs 5 FSG
Der VwGH prüft, in welchem Ausmaß strafgerichtliche Verurteilungen bzw eine bedingte Strafnachsicht bei Prüfung der Voraussetzungen für einen Entzug der Lenkberechtigung berücksichtigt werden müssen.
