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Die UVS als Berufungsbehörden gem § 67h AVG (idF des Verwaltungsreformgesetzes 2001)

VerwaltungsrechtWolfgang PesendorferZUV aktuell 2002, 7 - 10 Heft 3 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den telos und den Anwendungsbereich des durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 neu gefassten § 67h AVG und beleuchtet die darin normierte Rechtsstellung der UVS in ihrer Funktion als Berufungsbehörden. Dabei nimmt er auch zur reformatorischen Entscheidungskompetenz und zu den Kontrollrechten bzgl Ermessensentscheidungen Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 67h AVG

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