Zusammenfassung: Der Autor unterzieht den im Verwaltungsreformgesetz 2001 vorgenommenen Ausbau der Entscheidungs- und Rechtsmittelkompetenzen der UVS einer Analyse und prüft, ob die Rechtsänderungen in der Zuständigkeitsverteilung und den Instanzenzügen mit dem Bundesstaatsprinzip und dem Sachlichkeitsgebot in Einklang zu bringen sind.

