Zusammenfassung: Die Rechtsgültigkeit der Zustellung ist nach der Rechtslage im ersuchten Staat zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: Art 3 ARV; Art 10 Abs 1 ARV
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Zusammenfassung: Die Rechtsgültigkeit der Zustellung ist nach der Rechtslage im ersuchten Staat zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: Art 3 ARV; Art 10 Abs 1 ARV
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