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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Lebensmittelgesetz

LebensmittelrechtZUV aktuell 2002, 33 Heft 3 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Da das Produkt " passierte Tomaten" als flüssige Ware zu qualifizieren ist, muss die Nettofüllmenge in Litern, Zentilitern oder Millilitern angegeben werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 Z 3 lit a LMKV

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