Zusammenfassung: Da das Produkt " passierte Tomaten" als flüssige Ware zu qualifizieren ist, muss die Nettofüllmenge in Litern, Zentilitern oder Millilitern angegeben werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Z 3 lit a LMKV
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Zusammenfassung: Da das Produkt " passierte Tomaten" als flüssige Ware zu qualifizieren ist, muss die Nettofüllmenge in Litern, Zentilitern oder Millilitern angegeben werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Z 3 lit a LMKV
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