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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2002, 27 Heft 2 v. 1.6.2002

§ 37 AVG; § 52 AVG

Die Frage, ob dem psychisch kranken, besachwalteten Beschwerdeführer die Verletzung der Mitwirkungspflicht krankheitsbedingt nicht möglich war, kann nur unter Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachbereich der Psychiatrie geklärt werden.

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