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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2002, 28 Heft 2 v. 1.6.2002

§ 10 Abs 1 AVG; § 10 Abs 2 AVG

Auf die schriftliche Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts oder Notars kann auch in einem anderen Verfahren Bezug genommen werden; die Namhaftmachung eines Vertreters schließt aber die Rechtsgültigkeit eines ausschließlich gegenüber der Partei mündlich verkündeten Bescheides aus.

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