§ 36 KFG
Auch das Abstellen bzw Anhalten eines Fahrzeugs ist als Verwendung des Kraftfahrzeugs iSd § 36 KFG zu qualifizieren.
VwGH 25.1.2002, 99/02/0146
§ 36 KFG
Auch das Abstellen bzw Anhalten eines Fahrzeugs ist als Verwendung des Kraftfahrzeugs iSd § 36 KFG zu qualifizieren.
VwGH 25.1.2002, 99/02/0146
